Die Führungskräfte der AIACE hatten schon seit langem festgestellt, dass das Beamtenstatut gewisse Schwachstellen hat, besonders was die Versicherung für Beamte und pensionierte Bedienstete anbelangt. So endet beispielsweise die Unfallversicherung wenn der Beamte in den Ruhestand geht: der GFKS erstattet weiterhin medizinische Kosten, aber die Deckung für Unterstützung bei Invalidität oder Tod aufgrund eines Unfalls endet. Es musste somit für die Pensionäre eine Ersatzlösung gefunden werden, die in etwa der Unfallversicherung der noch im Beruf stehenden Bediensteten entsprach. Aus diesem Grund hat AIACE über den Versicherungsmakler Cigna einen Vertrag für Unfallversicherungen abgeschlossen, der dem durch das Statuts garantierten „Unfall“-Versicherungsschutz entspricht. Diese Versicherung ist die einzige, die – unseres Wissens – eine weltweite Deckung bietet. Darüber hinaus ist zu beachten, dass sie die medizinischen Kosten zu 100 % erstattet, unabhängig von den im Rahmen der GFKS geltenden Obergrenzen.
In der Folge hat AIACE mit demselben Makler einen weiteren Vertrag abgeschlossen, der für die Ehemaligen den Teil der Kosten abdeckt, der bei Krankenhausaufenthalten und chirurgischen Eingriffen vom Gemeinsamen Krankheitsfürsorgesystem (GKFS, Krankenkasse) nicht getragen wird. Es handelt sich hier also um eine Zusatzversicherung.
Der Abschluss dieser zwei Versicherungen ist selbstverständlich freiwillig, jedem ist freigestellt, sichnach eventuell günstigeren Angeboten auf dem Markt – wenn überhaupt – umzuschauen, indem die angebotenen Bedingungen in Bezug auf Deckung und Prämien sorgfältig verglichen werden müssen.
Auf Wunsch mehrerer Mitglieder hatte die AIACE auch einen „Travel Assistance“ Vertrag abgeschlossen. Leider hat sich die AXA aufgrund des mangelnden Erfolgs dieser Versicherung entschlossen, den Vertrag zum 1.7.2021 zu kündigen. Zu diesem Datum können keine neuen Policen mehr abgeschlossen werden und bestehende Policen werden gekündigt. Die vertraglichen Verpflichtungen werden jedoch eingehalten.