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Versicherungen

Die AIACE hat über den Versicherungsmakler Cigna folgende Verträge abgeschlossen:

• einen Vertrag über eine Unfallversicherung, die dieselbe Deckung bietet wie das Statut für das aktive Personal,

• einen Vertrag über eine Krankenhaus-Zusatzversicherung, die die Kosten für einen Krankenhausaufenthalt bzw. eine Operation übernimmt.

Versicherungen und Policen

Die Führungskräfte der AIACE hatten schon seit langem festgestellt, dass das Beamtenstatut gewisse Schwachstellen hat, besonders was die Versicherung für Beamte und pensionierte Bedienstete anbelangt. So endet beispielsweise die Unfallversicherung wenn der Beamte in den Ruhestand geht: der GFKS erstattet weiterhin medizinische Kosten, aber die Deckung für Unterstützung bei Invalidität oder Tod aufgrund eines Unfalls endet. Es musste somit für die Pensionäre eine Ersatzlösung gefunden werden, die in etwa der Unfallversicherung der noch im Beruf stehenden Bediensteten entsprach. Aus diesem Grund hat AIACE über den Versicherungsmakler Cigna einen Vertrag für Unfallversicherungen abgeschlossen, der dem durch das Statuts garantierten „Unfall“-Versicherungsschutz entspricht. Diese Versicherung ist die einzige, die – unseres Wissens – eine weltweite Deckung bietet. Darüber hinaus ist zu beachten, dass sie die medizinischen Kosten zu 100 % erstattet, unabhängig von den im Rahmen der GFKS geltenden Obergrenzen.

In der Folge hat AIACE mit demselben Makler einen weiteren Vertrag abgeschlossen, der für die Ehemaligen den Teil der Kosten abdeckt, der bei Krankenhausaufenthalten und chirurgischen Eingriffen vom Gemeinsamen Krankheitsfürsorgesystem (GKFS, Krankenkasse) nicht getragen wird. Es handelt sich hier also um eine Zusatzversicherung.

Der Abschluss dieser zwei Versicherungen ist selbstverständlich freiwillig, jedem ist freigestellt, sichnach eventuell günstigeren Angeboten auf dem Markt – wenn überhaupt – umzuschauen, indem die angebotenen Bedingungen in Bezug auf Deckung und Prämien sorgfältig verglichen werden müssen.

AIACE hat eine Arbeitsgruppe für Versicherungsfragen, welche die Funktionsweise dieser Policen, einschließlich der Tarife, überprüft. Jede Änderung der Tarife oder Vertragsinhalte muss mit der Gruppe besprochen werden, und bislang konnte über begründete und sinnvolle Änderungen stets Einigkeit erzielt werden. Bei Fragen kann die Gruppe unter folgender Adresse kontaktiert werden:  aiace.assurances@gmail.com

Cigna bietet Sprechstunden nach Vereinbarung in den AIACE-Büros in Brüssel (18, rue Van Maerlant, Büro 3/6, 1000 Brüssel) und Video-Termine (über webex) an. Bitte kontaktieren Sie Cigna : Cigna/Eurprivileges, info@eurprivileges.com, tel. +32 3 217 65 76. Die Daten finden Sie hier.

Informationen zu diesen Versicherungen (nur Englisch und Französisch) finden sich unter:

für die Unfallversicherung: https://www.eurprivileges.com/en/accident (Englisch) https://www.eurprivileges.com/fr/accident (Französisch)

für Krankenhausaufenthalte: https://www.eurprivileges.com/en/hospitalisation-former-staff-members (Englisch) https://www.eurprivileges.com/fr/hospitalisation-former-staff-members (Französisch)

In der Sektion “Dokumente” ganz unten auf dieser Seite finden Sie zwei Dokumente (auf Deutsch), in denen die AIACE-Policen eingehend erläutert werden.

Kontaktieren Sie Cigna

Cigna Eurprivileges
P.O. Box 69
2140 Antwerpen
Belgien
info@eurprivileges.com
Tel. +32 3 217 65 76

In der Praxis

Mit Eintritt in den Ruhestand verliert der Bedienstete die gesetzliche Unfallversicherung, die dem aktiven Personal vorbehalten ist (Artikel 73 des Statuts), und die ihm eine 100 %-ige Deckung der entstandenen Kosten sowie die Zahlung einer Entschädigung bei Invalidität oder Tod nach einem Unfall garantierte.

Angesichts steigender Arztkosten steigt auch der Betrag, der nach GKFS-Erstattung vom Ruhegehaltsempfänger zu tragen ist (Artikel 72 des Statuts, 80-85 %), nicht zuletzt aufgrund der GKFS-Höchstsätze, beim Überschreiten der festgelegten Höchstgrenzen sowie deshalb, weil viele Krankheiten vom GKFS nicht als schwere Krankheiten anerkannt werden.

Deshalb hat die AIACE mit Cigna zwei auf das GKFS abgestimmte Versicherungspolicen in Form von Rahmenverträgen ausgehandelt:

1)    eine Unfallversicherung, die im Todes- oder Invaliditätsfall zahlt und die Differenz zwischen der GKFS-Erstattung bei unfallbedingten Arztkosten (auch, aber nicht nur im Falle eines Krankenhausaufenthalts) zeitlich unbegrenzt übernimmt. 

Achtung: Die Erstattung von Arztkosten im Zusammenhang mit einem Unfall kann gekürzt oder abgelehnt werden, wenn der Cigna- Vertrauensarzt sie als ungewöhnlich hoch oder nutzlos einstuft. Sie sollten Cigna also kontaktieren, wenn hohe Kosten anfallen.

 

2)    eine Krankenhaus-Zusatzversicherung für Ruhegehaltsempfänger zur Deckung der Kosten eines Krankenhausaufenthalts bzw. einer OP, die nicht vom Gemeinsamen Krankheitsfürsorgesystem übernommen werden.

Achtung: Soweit die Leistungen des GKFS durch einen erstattungsfähigen Höchstbetrag begrenzt sind, garantieren Ihnen die Leistungen der zusätzlichen Krankenversicherung „Hospitalisierung“ eine ergänzende Erstattung, die bis zu einem Betrag in Höhe des GKFS-Satzes reichen kann.

Die AIACE-Versicherungsfachgruppe berät (künftige) Ruhegehaltsempfänger zu Versicherungen, die für sie infrage kommen, und hilft ihnen bei eventuellen Schwierigkeiten mit Cigna. Die Fachgruppe kann bei Fragen aller Art kontaktiert werden unter: aiace.assurances@gmail.com.

 

Kontakt zu Cigna

Wir empfehlen eine Kontaktaufnahme mit Cigna per E-Mail. Das Telefon ist häufig besetzt. Von Schriftwechsel in Papierform ist abzusehen – mit Ausnahme von Einschreiben. Je nach Art Ihrer Fragen bieten sich drei Kommunikationskanäle an.

Bei Fragen zu Ihrer Mitgliedschaft oder Ihrem Vertrag

Zu Erstattungsanträgen im Rahmen der Krankenhaus-Zusatzversicherung

Bei Unfällen im Rahmen der Unfallversicherung

info@eurprivileges.com


Tel.: + 32 3 217 65 76 

 

Cigna Eurprivileges
Plantin en Moretuslei 299

2140 Antwerpen
Belgien

claims082@eurprivileges.com

Tel. + 32 3 217 65 85

Cigna
Plantin en Moretuslei 299
2140 Antwerpen

Belgien

benefits@cigna.com

Tel. + 32 3 217 65 85

Cigna
Plantin en Moretuslei 299
2140 Antwerpen

Belgien

 

Erstattungen

Krankenhaus-Zusatzversicherung

Unfallversicherung

 

·       Wie erfolgt die Erstattung?

1.     Erforderlich sind folgende Unterlagen:

o   Abrechnung des GKFS;

o   Kopie der Rechnungen für ambulante Behandlungen, die 2 Monate vor und 6 Monate nach dem Krankenhausaufenthalt ausgestellt wurden.

2.     Laden Sie das Formular für den Erstattungsantrag von Cigna herunter. (Englisch oder Französisch)

3.     Füllen Sie es aus und unterschreiben Sie es.
Falls sich Ihre Bankverbindung geändert hat, geben Sie sie bitte unter der Rubrik „PAIEMENT“ im Formular an.

4.     Reichen Sie Ihren Erstattungsantrag zusammen mit allen Belegen ein:

o   online über Ihren persönlichen Zugang auf der Cigna-Website

o   per E-Mail an claims082@eurprivileges.com

o   auf dem Postweg:
Cigna
Plantin en Moretuslei 299
2140 Antwerpen
Belgien
Zu beachten: Da Post verlorengehen kann, empfehlen wir Ihnen den Versand per Einschreiben.

5.     Sie können Ihre Cigna-Abrechnungen online auf Ihren persönlichen Webseiten einsehen (nach Aktivierung der Funktion).

 

 

·       Was ist bei einem Unfall zu veranlassen?

 

1.     Senden Sie die Unfallmeldung und das ärztliche Attest (Englisch oder Französischinnerhalb von 15 Tagen nach Ihrem Unfall an benefits@cigna.com

oder per Post an:
Cigna
Plantin en Moretuslei 299
2140 Antwerpen
Belgien
Zu beachten: Da Post verlorengehen kann, empfehlen wir Ihnen den Versand per Einschreiben.

2. Sobald Cigna Ihnen mitteilt, dass Ihre Unfallakte akzeptiert wurde, können Sie die GKFS-Abrechnung und Kopien der Rechnungen unter Angabe des Aktenzeichens Ihrer Unfallakte an dieselbe E-Mail-Adresse benefits@cigna.com (oder per Post) schicken.

 

Wir empfehlen Ihnen, die Rechnungen zu fotokopieren, bevor Sie sie beim GKFS einreichen. Sobald die Erstattung erfolgt ist, erhalten Sie eine Benachrichtigung von Cigna.

 

 

 

Dateibibliothek

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