Der Vorstand
Der Vorstand wird von der Präsidentschaft eingesetzt, um sie bei der Erfüllung ihrer
Aufgaben zu unterstützen.
Der Vorstand
Der Präsident/Die Präsidentin kann in Ausübung seines/ihres Amtes einen Vorstand bilden, der neben ihm/ihr selbst aus dem Vizepräsidenten, dem Generalsekretär, dem Generalschatzmeister und weiteren Amtsinhabern zusammengesetzt ist und vom Verwaltungsorgan bestätigt ist. Sie unterstehen alle seiner/ihrer Verantwortung.
Falls ein Vorstand eingerichtet wird, können seinen Mitgliedern Mandate erteilt werden.