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Die Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ der Vereinigung.

Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ der Vereinigung. Seiner Zuständigkeit sind insbesondere vorbehalten:

  • die Änderung der Satzung der Vereinigung;
  • die Bestätigung eines oder mehrerer Mitglieder des Verwaltungsorgans nach Ernennung durch die nationalen Sektionen;
  • die Abberufung eines oder mehrerer Mitglieder des Verwaltungsorgans auf Vorschlag der nationalen Sektionen;
  • die Genehmigung des Haushalts und der Rechnungsabschlüsse der Zentralorgane der Vereinigung und die Bestellung der Rechnungsprüfer;
  • die freiwillige Auflösung von AIACE.

Sie tritt jedes Jahr im ertsen Semester zusammen..

Die 2025 Mitgliederversammlung wird am 17. Juni im Rahmen des Jahreskongresses stattfinden.

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