Die Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ der Vereinigung.
Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ der Vereinigung. Seiner Zuständigkeit sind insbesondere vorbehalten:
- die Änderung der Satzung der Vereinigung;
- die Bestätigung eines oder mehrerer Mitglieder des Verwaltungsorgans nach Ernennung durch die nationalen Sektionen;
- die Abberufung eines oder mehrerer Mitglieder des Verwaltungsorgans auf Vorschlag der nationalen Sektionen;
- die Genehmigung des Haushalts und der Rechnungsabschlüsse der Zentralorgane der Vereinigung und die Bestellung der Rechnungsprüfer;
- die freiwillige Auflösung von AIACE.
Sie tritt jedes Jahr im ertsen Semester zusammen..
Die 2025 Mitgliederversammlung wird am 17. Juni im Rahmen des Jahreskongresses stattfinden.